Kostengestaltung
Die Betreuung wird nach Stunden abgerechnet – entweder privat oder über die Pflegekasse. Die Abrechnung erfolgt:
- einmal monatlich zwischen Pflegebedürftigem bzw. Ihnen als Angehörigen, mit Möglichkeit eines Erstattungsantrags bei der Pflegekasse, oder
- direkt über eine Abtretungsvereinbarung zwischen Pflegenden und Leistungserbringer, sodass direkt mit den Kostenträgern abgerechnet wird.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
- Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat (§45b SGB XI).
- Meine Leistungen sind für Sie kostenfrei, wenn der Entlastungsbetrag genutzt wird.
Kosten im Überblick:
- Kostenloses Erstgespräch
- Anfahrtskosten ab 10 km: 0,30 € pro km
- Transparenz ist mir wichtig. In einem unverbindlichen Erstgespräch informiere ich Sie gerne ausführlich über die möglichen Kosten.
Betreuungszeiten:
- Betreuungszeiten: Ich begleite Sie zuverlässig im Alltag. Die genauen Tage und Uhrzeiten stimmen wir gemeinsam individuell ab – melden Sie sich einfach. Ich freue mich auf Ihre Anfrage
- Weitere Zeiten sowie Samstagstermine können nach vorheriger Absprache vereinbart werden
- Hinweis : Keine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung!
Urlaubszeiten:
- Urlaubszeiten werden zu Beginn des Jahres bekanntgegeben und hier ebensfalls erwähnt!