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Kostengestaltung

Die Betreuung wird nach Stunden abgerechnet – entweder privat oder über die Pflegekasse. Die Abrechnung erfolgt:

  • einmal monatlich zwischen Pflegebedürftigem bzw. Ihnen als Angehörigen, mit Möglichkeit eines Erstattungsantrags bei der Pflegekasse, oder
  • direkt über eine Abtretungsvereinbarung zwischen Pflegenden und Leistungserbringer, sodass direkt mit den Kostenträgern abgerechnet wird.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse:

  • Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat (§45b SGB XI).
  • Meine Leistungen sind für Sie kostenfrei, wenn der Entlastungsbetrag genutzt wird.

Kosten im Überblick:

  • Kostenloses Erstgespräch
  • Anfahrtskosten ab 10 km: 0,30 € pro km
  • Transparenz ist mir wichtig. In einem unverbindlichen Erstgespräch informiere ich Sie gerne ausführlich über die möglichen Kosten.

Betreuungszeiten:

  • Betreuungszeiten: Ich begleite Sie zuverlässig im Alltag. Die genauen Tage und Uhrzeiten stimmen wir gemeinsam individuell ab – melden Sie sich einfach. Ich freue mich auf Ihre Anfrage
  • Weitere Zeiten sowie Samstagstermine können nach vorheriger Absprache vereinbart werden
  • Hinweis : Keine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung!

Urlaubszeiten:

  • Urlaubszeiten werden zu Beginn des Jahres bekanntgegeben und hier ebensfalls erwähnt!