Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um meine Alltagsbegleitung. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie mich gerne persönlich an.
Was ist eine Alltagsbegleitung?
Eine Alltagsbegleitung unterstützt Seniorinnen, Senioren und Menschen mit Einschränkungen im täglichen Leben. Sie umfasst Hilfe im Alltag, Begleitung und soziale Unterstützung – jedoch keine Pflegeleistungen wie Körperpflege oder medizinische Versorgung.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Ja. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann die Abrechnung über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) erfolgen. Ich bin anerkannt nach §45a SGB XI.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat, also insgesamt 1.572 € pro Jahr.
Bieten Sie auch Pflege an?
Ich übernehme keine Grundpflege oder medizinische Pflege. Bei Bedarf arbeite ich jedoch gerne mit ambulanten Pflegediensten zusammen.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
- Kostenloses Kennenlernen
- Klärung des individuellen Bedarfs
- Gemeinsame Planung der Begleitung
- Keine Verpflichtung
Bin ich versichert?
Ja. Ich verfüge über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zudem liegt eine Anerkennung nach Landesrecht sowie ein behördliches Führungszeugnis vor.
Wie ist die Qualitätssicherung?
Kundenzufriedenheit ist mir sehr wichtig. Daher führe ich regelmäßig eine schriftliche Befragung zur Qualität meiner Arbeit durch. Bei Fragen, Beschwerden oder Kritik können Sie mich jederzeit persönlich ansprechen.
Warum „Lebensfreude“?
Mir ist wichtig, dass sich meine Klientinnen und Klienten sicher, wertgeschätzt und verstanden fühlen. Die Betreuung eines Angehörigen ist Vertrauenssache.
Deshalb biete ich:
- Persönliche und kontinuierliche Begleitung
- Eine feste Ansprechpartnerin – keine wechselnden Personen
- Zeit für Gespräche und echte Zuwendung
- Transparente Kosten
- Anerkannte Leistungen nach §45a SGB XI
Mein Ziel ist es, nicht nur zu helfen – sondern Lebensqualität zu erhalten. Denn jeder Mensch verdient einen Alltag mit Lebensfreude.